kamakazi 10.06.2009 22:15:07
Alıntı Yap
Die deutschen Auslandsvertretungen sind angehalten, Anträge zur Familienzusammenführung auch ohne Sprachnachweis anzunehmen, wenn in absehbarer Zeit ein Kind, welches die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen wird, zur Welt kommt. Der Familiennachzug richtet sich dann nicht nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG sondern nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG, Nachzug zum deutschen Kind. Ein Sprachnachweis ist in diesem Fall nicht erforderlich. Anträge können ab dem Zeitpunkt gestellt werden, an dem Sie sich ca. im fünften Schwangerschaftsmonat befinden. Eine demenstprechende Bescheinigung ist dem Antrag Ihres Mannes beizufügen. Ggf. muss allerdings im Rahmen der Einzelfallprüfung durch das Generalkonsulat und die zuständige Ausländerbehörde auf die Vorlage eines Sprachzertifikats bestanden werden. Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag Florian Weippert Generalkonsulat der Bundesrepublik DeutschlandHavuzbasi Kaplica Alani 1Korutürk Mahallesi35330 Izmir - Balcova Tel: 0090-232 488 88 88Fax: 0090-232 488 88 86www.izmir.diplo.de
canan86 12.06.2009 01:03:12
igmg-frankfurt 12.06.2009 10:00:40