Hadith-Bukhari: Kapitel 51: Die Beute (Ganima)

Başlatan 3,14, Ekim 06, 2015, 08:31:57 ÖÖ

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3,14

Deutsche (Teil-)Übersetzung von Sahih Bukhari
Übersetzer: Muhammad Ibn Ahmad Ibn Rassoul
Sahih Bukhari ist eine Sammlung der Aussagen und Taten unseres lieben Propheten Muhammad (sws), auch bekannt als seine Sunnah. Die Überlieferungen dieser Sunnah nennt man Ahadith (sg. Hadith).
Imam Bukhari wurde am 13. Shawwal 194 AH in Bukhara geboren. Sein Name ist Muhammad ibn Isma'il ibn Ibrahim ibn alMughirah ibn Bardzabba, auch genannt Abu Abdulllah alBukhari. Sein Vater starb, als er noch Kind war, so hat ihn seine Mutter alleine erzogen. Er arbeitete mit viel Anstrengungen und Fleiß daran, die Ahadith des Propheten (sws) zu sammeln. Jede einzelne Übersetzung dieser Sammlung wurde von ihm bis ins kleinste Detail auf Korrektheit der Überlieferer überprüft. Die Sammlung von Bukhari wird von der gesamten Ummah als die authentischste Sammlung der Überlieferungen über die Sunnah des Propheten (sws) anerkannt.



Kapitel: 51, Nummer: 1
'Abdullah Ibn Mugaffal, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Während wir das Schloß von Chaibar belagerten, warf man einen Schlauch mit Fett herunter. Ich versuchte ihn heimlich zu nehmen, und als ich um mich herumsah, erblickte ich den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm. Da schämte ich mich vor ihm. "


Kapitel: 51, Nummer: 2
Ibn 'Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: "Es kam oft vor, dass wir in unseren Schlachten Honig und Weintrauben erbeuteten und verzehrten, ohne diese von ihrem Ort zu entfernen. "(Bei manchen Gelehrten versteht sich in diesem Hadith, dass der Verzehr an Ort und Stelle von verderblichen, erbeuteten Waren grundsätzlich erlaubt ist. Bei Weintrauben liegt es auf der Hand, dass diese auf dem langen Transportweg der Gefahr der Vergärung und demnach der Verwandlung in alkoholische Substanz ausgesetzt wird, was die Ware letzten Endes für die Muslime wertlos macht. Daraus erfolgt das rechtliche Urteil, dass Nahrungsmittel, nicht dem Abwarten der rechtmäßigen Verteilung der Beute unterliegen, es sei denn, dass es sich um große Mengen handelt, die in unserer Zeit kostengünstig konserviert, gekühlt und schnell transportiert werden und somit den Armen und Bedürftigen zugute kommen können)